Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alllgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahme Praxis-, Studio-, Aus- & Fortbildungs- und Veranstaltungsangeboten
inkl. Online-Angebote

der Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln

(STAND 28. August 2023)

1. Präambel

1.1. Die Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101176, (nachfolgend „Komjun“ genannt) bietet ihren Nutzer:innen die Teilnahme an Praxis-, Studio- und Veranstaltungsangeboten in ihren Räumlichkeiten sowie im Rahmen einer Online-Plattform.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen der Komjun GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer:in“ genannt). Abweichende AGB der Nutzer:innen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Komjun ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Teilnahme und Angebote

2.1. Die Kurszeiten von Komjun, sowie die Öffnungszeiten des aktuellen Praxis- und Veranstaltungsangebotes werden auf der Webseite der Gesellschaft (www.komjun.de) veröffentlicht und aktualisiert.

2.2. Einzelangebote wie naturheilkundliche Behandlungen oder Events (u.a. Workshops), welche nicht im allgemeinen (Kursplan /ko‘mju:n/) Nutzungsangebot von Komjun enthalten sind, sind teilweise gesondert zu buchende und teilweise gesondert zu vergütende Leistungen. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

2.3. Komjun behält sich vor, die Preise anzupassen. Bereits erworbene Mehrfachkarten und Mitgliedschaftsverträge behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.

2.4. Nutzungspakete berechtigen die Nutzer:in zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen oder Veranstaltungen. Eine Kündigung ist nicht möglich. Nutzungspakete sind grundsätzlich personalisiert, für jeweils eine Person gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragbarkeit aus besonderen Gründen (Umzug in eine andere Stadt, anhaltende Krankheit gegen Attest, etc.) ist im Einzelfall nach vorheriger Absprache möglich.

2.5. Komjun ist berechtigt, die Teilnehmer:innenzahl einzelner Angebote entsprechend der Kapazität der Räume zu begrenzen. Der Nutzer:in ist bewusst, dass die Teilnehmer:innenzahlen der von Komjun angebotenen Kurse und Veranstaltungen Schwankungen unterliegen kann. Ein Anspruch der Nutzer:in auf Teilnahme an einem Angebot besteht nicht, wenn die von Komjun festgesetzte Teilnehmer:innenzahl erreicht ist.

2.6. Komjun behält sich vor, das Angebote und Öffnungszeiten, sowie Lehrer:innen, Therapeut:innen oder Dozent:innen in zumutbarer Weise anzupassen.

2.7. Soweit Komjun darüber hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu und Komjun ist jederzeit berechtigt diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.

2.8. Die Nutzer:in bestätigt mit ihrer Anmeldung an Angeboten von Komjun, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein oder mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zu handeln. In jedem Fall muss sie mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.

2.9. Die Nutzer:in ist verpflichtet, eine etwaig in den Räumlichkeiten von Komjun bestehende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.

3. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

3.1. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ausnahmen werden gekennzeichnet.

3.2. Die Buchung der Angebote ist sowohl Online durch die Buchungssoftware als auch vor Ort möglich.

3.3. Die Zahlung kann durch die Nutzer:in per Paypal, EC, Kreditkarte oder Klarna Sofortüberweisung getätigt werden. Einzelne Angebote sind davon ausgeschlossen. Die Zahlungsmodalitäten sind der Webseite von Komjun zu entnehmen. Die Online Anmeldung ist ein offizieller Buchungsabschluss und bindet an die angegebenen Zahlungs-, und Erstattungsmodalitäten. Komjun ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt. Die Bezahlung ist ausschließlich durch das vereinbarte Zahlungsmittel zulässig. Mit Erteilung der Zustimmung zum SEPA-Lastschrifteinzug ermächtigt die Nutzer:in Komjun dazu, von der Nutzer:in geschuldete Zahlungen von dessen Konto einzuziehen. Den Check-in für die Teilnahme an Angeboten kann die Nutzer:in Online vorab über den Kursplan und die Weiterleitung zum Buchungssystem tätigen. Der Check-In ist weiterhin vor Ort bei Komjun möglich.

3.4. Die Nutzer:in ist zur Erklärung einer Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung gegenüber Komjun rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat die Nutzer:in nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.5. Erfüllt die Nutzer:in eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber Komjun unberechtigt nicht, so ist Komjun nach vorheriger Abmahnung und unbeschadet weiterer gesetzlicher und vertraglicher Rechte berechtigt, von dem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bis die geschuldete Zahlung eingegangen ist. Die Vertragslaufzeit bleibt in diesem Fall unberührt.

3.6. Die Nutzer:in hat Komjun nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die Komjun durch die Nicht- oder verspätete Zahlung der Nutzer:in oder sonstige Störungen der Bezahlung durch die Nutzer:in (z.B. pflichtwidrig fehlende Kontodeckung bei Lastschriftmandat) entstehen, es sei denn die Nutzer:in hat diese nicht zu vertreten.

3.7. Der angegebene Kursplan ist als vorläufiger Angebotsplan zu verstehen. Komjun behält sich vor, diesen aufgrund behördlicher Auflagen zeitnah und ohne vorherige Ankündigung anzupassen.

3.8. Es gilt der tagesaktuelle, Online auf der Webseite www.komjun.de ausgeschriebene Kursplan. Für Hinweise auf die Angebot/Zeitangaben durch Drittanbieter übernimmt Komjun keine Gewähr.

4. Ausfall von Angeboten (Kurse und Klassen)

4.1. Komjun ist bemüht, alle Angebote stattfinden zu lassen und Ersatz bei Krankheit, Urlaub oder Weiterbildung von Lehrer:innen, Therapeut:innen oder Dozent:innen zu finden. Sollte dies nicht gelingen, so kann ein Angebot entfallen. Dies wird über die Webseite www.komjun.de sowie in den Sozialen Medien (Facebook und Instagram) kommuniziert.

4.2. Bei einem fest gebuchten Angebot werden die Nutzer:innen, nach Einverständnis und Angabe eines gültigen E-Mail-Kontaktes eine direkte E-Mail von Komjun über den Ausfall,- und/ oder Ersatztermin erhalten. Der Ausfall eines Angebotes berechtigt die Nutzer:in nicht zu einer Kürzung des Entgelts. Bei festen Kursen wird ein Alternativtermin angeboten.

4.3. Komjun ist berechtigt, zwei Wochen innerhalb jeden Jahres Umbauarbeiten oder Schließung und/oder Angebotsminimierung aus innerbetrieblichen Gründen festzulegen. 14-tägige Betriebsferien sind davon unberührt. Alle Schließungs,- oder Minimierungszeiten werden frühzeitig per Aushang und über die Webseite www.komjun.de bekannt gegeben, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten.

4.4. Komjun ist berechtigt, während der gesetzlichen Schulferien in NRW das Kursangebot auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

4.5. Komjun behält sich das Recht vor, Veranstaltungen (wie Aus- und Weiterbildungen, Workshops) mit externen Lehrer:innen, Therapeut:innen, Dozent:innen bei Bedarf den Kursplan zu minimieren. Alle Minimierungszeiten werden frühzeitig per Aushang und über die Webseite www.komjun.de bekannt gegeben

4.6. Komjun behält sich das Recht vor Angebote die aufgrund behördlicher Anordnungen nicht vor Ort, Gustavstaße 4, 50937 Köln, stattfinden dürfen, im angemessenen Umfang Online anzubieten. Bei einem fest gebuchten Angebot werden die Nutzer:innen, nach Einverständnis und Angabe eines gültigen E-Mail- Kontaktes eine direkte E-Mail von Komjun über Änderungen erhalten. Die Änderung eines Angebotes berechtigt die Nutzer:in nicht zu einer Kürzung des Entgelts.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1. Komjun ist nicht verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen der Nutzer:in für die Teilnahme an Angeboten zu prüfen. Die Nutzer:in verpflichtet sich, das Angebot von Komjun nur in Anspruch zu nehmen, wenn sie sicherstellen kann, dass die medizinische Unbedenklichkeit gegeben ist. Sie verpflichtet sich, diese Unbedenklichkeit in Zweifelsfällen durch die ihn behandelnden Ärzten feststellen zu lassen. Die Nutzer:in informiert Komjun über eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen, die die Fähigkeit zur Teilnahme an Angeboten beeinträchtigen könnten, auch wenn diese für geringfügig gehalten wird.

5.2. Komjun haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche der Nutzer:in dem Grunde nach nur für Schäden der Nutzer:in,

1. a) die Komjun seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

2. b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Komjun oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,

3. c) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und

4. d) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf entstanden sind.

5.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf alle Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Komjun. Sie bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.

6. Höhere Gewalt

6.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.

6.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

6.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.

7. Schlussbestimmungen, Sonstiges

7.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des

Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

7.3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 54 EGBGB einschließlich) und des UN-Kaufrechts.

7.4. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Nutzer:in und Komjun ist – sofern es sich bei der Nutzer:in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt – Köln. Komjun ist berechtigt, die Nutzer:in auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

7.5. Bei Beschwerden über Komjun kann sich die Nutzer:in jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

7.6. Komjun ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yin Yogalehrer:innen Ausbildung | Intensiv Fortbildung

der Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln

Die Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101176, bietet Fortbildungsteilnehmer:in die Möglichkeit an ihren Fortbildungen zu partizipieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen der Komjun GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Fortbildungsteilnehmer:in“ genannt). Abweichende AGB der Fortbildungsteilnehmer:in werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Komjun GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Teilnahme & Angebot

1.1. Fortbildungsort ist: Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln

1.2. Die Fortbildungszeiten von Komjun, sowie die allgemeinen Öffnungszeiten werden auf der Webseite der Gesellschaft (www.komjun.de) veröffentlicht und aktualisiert.

1.3. Komjun behält sich vor, die Preise anzupassen. Bereits getätigte Kostenbeiträge behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis.

1.4. Soweit Komjun darüber hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu und Komjun ist jederzeit berechtigt diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.

1.5. Die Fortbildungsteilnehmer:in ist verpflichtet, eine etwaig in den Räumlichkeiten von Komjun bestehende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.

1.6. Die Fortbildungsteilnehmer:in nimmt auf eigene Verantwortung an der Fortbildung Teil. Es liegt in ihrer Verantwortung vor Beginn der Fortbildung durch ärztlichen Rat abzuklären, ob die angebotene Fortbildung mit ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist. Erkrankungen oder Einschränkungen sind der Fortbildungsleiter:in mitzuteilen.

1.7. Es wird ein Zertifikat ausgehändigt wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind: Anwesenheit an Unterrichtstagen zu 100%; Bearbeitung Hausaufgaben; Theoretische und Praktische Prüfung

1.8. Die Mindestteilnehmer:innenzahl beträgt 8 Personen. Sollte die Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht werden, behält sich Komjun das Recht vor die Fortbildung bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Der Kostenbeitrag versteht sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.2. Die Buchung der Angebote ist sowohl online durch die Buchungssoftware als auch vor Ort möglich.

2.3. Die Zahlung kann durch die Fortbildungsteilnehmer:in per Paypal, EC, Kreditkarte oder Klarna Sofortüberweisung getätigt werden. Die Online Anmeldung ist ein offizieller Buchungsabschluss und bindet an die angegebenen Zahlungs-, und Erstattungsmodalitäten. Komjun ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt. Die Bezahlung ist ausschließlich durch das vereinbarte Zahlungsmittel zulässig.

2.4. Die Fortbildungsteilnehmer:in ist zur Erklärung einer Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit ihre Gegenforderung gegenüber Komjun rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat die Fortbildungsteilnehmer:in nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.5. Die Fortbildungsteilnehmer:in hat Fortbildungsteilnehmer:in nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die Komjun durch eine Nicht- oder verspätete Zahlung der Fortbildungsteilnehmer:in oder sonstige Störungen der Bezahlung durch die Fortbildungsteilnehmer:in entstehen, es sei denn die Fortbildungsteilnehmer:in hat diese nicht zu vertreten.

3. Stornierungsbedingungen

3.1. Eine Rücktritt von der Fortbildung richtet sich nach den auf der Webseite www.komjun.de und dem Buchungspartner ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Komjun haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche der Fortbildungsteilnehmer:in dem Grunde nach nur für Schäden der Fortbildungsteilnehmer:in,

1. a) die Komjun, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

2. b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Komjun oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,

3. c) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und

4. d) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fortbildungsteilnehmer:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf entstanden sind.

4.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf alle Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Komjun. Sie bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.

5. Höhere Gewalt, Ausfall & Absage

5.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.

5.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

5.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.

5.4. Entfallene Tage durch Krankheit der Fortbildungsleiter:in werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt; weitere Ansprüche entstehen nicht.

6. Schlussbestimmungen, Sonstiges

6.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

6.3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 54 EGBGB einschließlich) und des UN-Kaufrechts.

6.4. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Nutzer:n und Komjun ist – sofern es sich bei der Nutzer:in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt – Köln. Komjun ist berechtigt, die Nutzer:in auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

6.5. Bei Beschwerden über Komjun kann sich die Nutzer:in jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

6.6. Komjun ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Yogalehrer:innen Ausbildung 200h | Yogalehrer:innen Ausbildung 300h | Allg. Aus- Fortbildungen

der Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln

Die Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101176, bietet Ausbildungsteilnehmer:in die Möglichkeit an ihren Ausbildungen zu partizipieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen der Komjun GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Ausbildungsteilnehmer:in“ genannt). Abweichende AGB der Ausbildungsteilnehmer:in werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Komjun GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Teilnahme & Angebot

1.1. Ausbildungsort: Komjun GmbH, Gustavstraße 4, 50937 Köln

1.2. Die Ausbildungszeiten und -inhalte von Komjun, sowie die allgemeinen Öffnungszeiten werden auf der Webseite der Gesellschaft (www.komjun.de) veröffentlicht und aktualisiert.

1.3. Komjun behält sich vor, die Preise anzupassen. Bereits getätigte Kostenbeiträge behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis.

1.4. Soweit Komjun darüber hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu und Komjun ist jederzeit berechtigt diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.

1.5. Die Ausbildungsteilnehmer:in ist verpflichtet, eine etwaig in den Räumlichkeiten von Komjun bestehende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.

1.6. Die Ausbildungsteilnehmer:in nimmt auf eigene Verantwortung an der Ausbildung Teil. Es liegt in ihrer Verantwortung vor Beginn der Ausbildung durch ärztlichen Rat abzuklären, ob die angebotene Ausbildung mit ihrem Gesundheitszustand vereinbar ist. Erkrankungen oder Einschränkungen sind Komjun mitzuteilen.

1.7. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung sind: Mindestalter bei Ausbildungsbeginn von 18 Jahren. Mindestens 6 Monate Yoga-Erfahrung.

1.8. Es wird ein Zertifikat ausgehändigt wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:

Yogalehrer:innen Ausbildung 200h

  • Anwesenheit an Ausbildungstagen zu mind. 90% | Fehlzeiten müssen entschuldigt werden
  • Teilnahme 50h Praxiseinheiten Yoga – 20 h außer Haus
  • Teilnahme Mentorenarbeit
  • Absolvierung Assists-Klassen bei Mentor:in
  • Schriftliche Ausarbeitung einer Hausarbeit / Pflichtlektüre
  • Erfolgreiches Bestehen theoretischer und praktischer Prüfung

Yogalehrer:innen Ausbildung 300h

  • Anwesenheit an Ausbildungstagen zu mind. 90% | Fehlzeiten müssen entschuldigt werden
  • Erfolgreiches Bestehen praktischer Prüfung

1.9. Die Mindestteilnehmer:innenzahl beträgt 12 Personen (Yogalehrer:innen Ausbildung 200h) | 8 Personen (Yogalehrer:innen Ausbildung 300h). Sollte die Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht werden, behält sich Komjun das Recht vor die Ausbildung bis vier Wochen vor Beginn abzusagen.

1.10. Die Ausbildungsteilnehmer:in hat die Möglichkeit während des Ausbildungszeitraumes an allen /ko´mju:n/ Klassen kostenfrei teilzunehmen. Eine Anmeldung über die Buchungssoftware ist erforderlich. Klassen ohne /ko´mju:n/ Kennzeichnung sowie das Veranstaltungsangebot sind hiervon ausgeschlossen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Der Kostenbeitrag definiert sich durch den festgesetzten Betrag des Anmeldeformulars. Rabatte und Rabattaktionen sind nicht kombinierbar.

2.2. Die Buchung des Angebotes ist sowohl online durch die Buchungssoftware als auch vor Ort möglich oder via Kontaktaufnahme per E-Mail.

2.3. Die Zahlung kann durch die Ausbildungsteilnehmer:in per EC oder Überweisung getätigt werden. Die Online Anmeldung ist ein offizieller Buchungsabschluss und bindet an die angegebenen Zahlungs-, und Erstattungsmodalitäten. Komjun ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt. Die Bezahlung ist ausschließlich durch das vereinbarte Zahlungsmittel zulässig.

2.4. Es besteht die Möglichkeit einer Teilzahlung des Kostenbeitrages. Dies bedeutet das eine Anzahlung von 20% bei Anmeldung zur Ausbildung und der Restbetrag bis 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn erfolgt. Die mit der Anmeldung zu entrichtende Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.

2.6. Die Kostenbeitrag der Ausbildung ist exklusive der Kosten für die Pflichtlektüre.

2.7. Die Ausbildungsteilnehmer:in ist zur Erklärung einer Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit ihre Gegenforderung gegenüber Komjun rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat die Ausbildungsteilnehmer:in nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.8. Die Ausbildungsteilnehmer:in hat nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die Komjun durch eine Nicht- oder verspätete Zahlung der Ausbildungsteilnehmer:in oder sonstige Störungen der Bezahlung durch die Ausbildungsteilnehmer:in entstehen, es sei denn die Ausbildungsteilnehmer:in hat diese nicht zu verantworten.

3. Stornierungsbedingungen

3.1. Eine Stornierung durch die Ausbildungsteilnehmer:in ist bis zu 6 Wochen vor dem Beginn der Ausbildung möglich. Bei einer Stornierung nach 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn entsteht ein Kostenbeitrag von 50% der Ausbildungskosten. Erfolgt eine Stornierung nach 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn ist keine Rückerstattung möglich. Bis zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn kann die Teilnahme auf die Folgeausbildung verschoben werden und der Kostenbeitrag für die Folgeausbildung angerechnet werden.

3.2. Eine Rückerstattung des Anzahlungsbetrages ist bei Stornierung ohne Ausnahme ausgeschlossen.

3.3. Kann die Ausbildung von der Ausbildungsteilnehmer:in aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht angetreten oder muss während der Ausbildung unterbrochen werden, kann der Kostenbeitrag für die Folgeausbildung angerechnet werden.

3.4. Eine Rücktritt von der Ausbildung richtet sich des Weiteren nach den auf der Webseite www.komjun.de und dem Buchungspartener ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Komjun haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche der Ausbildungsteilnehmer:in dem Grunde nach nur für Schäden der Ausbildungsteilnehmer:in,

a) die Komjun, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Komjun oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,

c) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und

d) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ausbildungsteilnehmer:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf entstanden sind.

4.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf alle Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Komjun. Sie bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.

5. Höhere Gewalt, Ausfall & Absage

5.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.

5.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

5.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.

5.4. Entfallene Tage durch Krankheit der Ausbildungsleiter:in werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt; weitere Ansprüche entstehen nicht.

5.5. Kann die Ausbildung oder Teile der Ausbildung aufgrund behördliche Auflagen nicht vor Ort stattfinden, wird diese Online angeboten. Ein Rücktritt ist in diesem Fall ist nicht zulässig. Weiter Ansprüche entstehen nicht.

6. Schlussbestimmungen, Sonstiges

6.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

6.3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 54 EGBGB einschließlich) und des UN-Kaufrechts.

6.4. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Nutzer:in und Komjun ist – sofern es sich bei der Nutzer:in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt – Köln. Komjun ist berechtigt, die Nutzer:in auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

6.5. Bei Beschwerden über Komjun kann sich die Nutzer:in jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

6.6. Komjun ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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